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   BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 6/79   

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https://dejure.org/1979,2626
BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 6/79 (https://dejure.org/1979,2626)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1979 - 7 RAr 6/79 (https://dejure.org/1979,2626)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1979 - 7 RAr 6/79 (https://dejure.org/1979,2626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde Ludwigshafen e.V. - nicht gleichgestellt mit Kriegsopferverbänden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung der beruflichen Situation eines Behinderten - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Anspruch auf berufsfördernde Leistungen - Rechtliche Position einer Interessengemeinschaft

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.02.1968 - 4 RJ 423/66

    Die MdE muß sich nur auf den bisherigen Beruf des Versicherten beziehen

    Auszug aus BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 6/79
    Ausreichend ist die Beeinträchtigung im bisherigen Beruf (BSG SozR 4100 5 56 Nr. 1; SozR 2200 @ 1237a Nr. 6); Hilfen können nicht deshalb versagt werden, weil dem Behinderten andere zumutbare Tätigkeiten offen stehen (BSGE 28, 18).

    auf dem Berufsweg, muß die Beeinträchtigung im angestrebten Beruf berücksichtigt werden (BSGE 28, 18, 21).

  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 148/74

    Die Rehabilitation Behinderter durch die BA beschränkt sich nicht nur auf die

    Auszug aus BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 6/79
    Eine Beeinträchtigung ist zu bejahen, wenn infolge der Behinderung der konkrete Arbeitsplatz gefährdet ist (BSGE 41, 241, 246 = SozR 4100 5 57 Nr. 2; SozR 2200 5 1256 Nr. 14).
  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 69/79

    Ermächtigung nach AFG § 39 - Versagung infolge der Mitwirkungspflicht -

    Die Anordnung muß auch Sinn und Zweck der Ermächtigung entsprechen (BSGE 36, 48, 51; vgl. ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 15. November 1979 - 7 RAr 6/79 -).
  • BSG, 28.02.1974 - 7 RAr 27/72

    Zum Begriff des Behinderten iSv AFG §§ 56 ff.

    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1979-11-15 7 RAr 6/79 Anschluß.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Danach liegt eine Behinderung vor, wenn die Fähigkeit beeinträchtigt ist, durch Erwerbstätigkeit Erwerbseinkommen zu erzielen; ausreichend ist die Beeinträchtigung im bisherigen Beruf (vgl BSG, Urteil vom 28. Februar 1974 - 7 RAr 27/72 - ">56%20AFG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 56 AFG Nr. 1; Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 6/79 - aaO Nr. 8; siehe auch Senatsbeschluss vom 23. Mai 1997 - L 8 Ar 15/97 - Senatsurteil vom 25. März 1999 - L 8 AL 108/98 - Senatsurteil vom 24. Juni 2004 - L 8 AL 125/03 -).
  • SG Oldenburg, 26.10.2006 - S 41 AL 82/06
    Bereits in einem Streitfall über eine Förderung nach den §§ 56 ff AFG (berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation) entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 15.11.1979 (7 RAr 6/79), dass für die Anerkennung von Behinderteneigenschaft die Be-einträchtigung im bisherigen Beruf ausreichend ist und dass Hilfen nicht deshalb versagt werden können, weil dem Behinderten andere zumutbare Tätigkeiten offen stehen.
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